Büro-Öffnungszeiten
MO-DO 17:00 bis 19:00 Uhr
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Unterricht
Theoriekurse (1 Woche)
lt. Aushang

Praxis nach Vereinbarung

Fahrschul-Flyer 2010 (PDF)

Karen Beiersdorf

CENTRE-FAHRSCHULE
Inh. Karen Beiersdorf

Herrenstraße 10
24768 Rendsburg

Telefon 04331-43 76 75 1
Telefax 04331-43 76 75 2

info@centre-fahrschule.de

Führerscheinklassen

Die CENTRE-FAHRSCHULE bildet die Klassen A, A1, B, BE und M aus.

Klasse AKlasse A

  • Über 50 cm3 oder über 45 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
  • Direkteinstieg (unbeschränkt): Mindestalter 25 Jahre
  • 2 Jahre (beschränkt): Mindestalter 18 Jahre
    1. 25 kW bzw. 34 PS
    2. 0,16 kW/kg (Leistung/Leergewicht)
    Info: Nach 2 Jahren entfallen alle Beschränkungen ohne weitere Fahrprüfung.

Klasse A1Klasse A1

  • Über 50 cm3 bis 125 cm3
  • Max. 11 kW bzw. 15 PS
  • Mindestalter 16 Jahre
  • 16 bis 18 Jahre: gedrosselt auf max. 80 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
  • Ab 18 Jahre: ungedrosselt

Klasse BKlasse B

  • Max. 3.500 kg (zulässige Gesamtmasse außer Krafträder)
  • Max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz
  • Mindestalter 17 Jahre mit Begleiter (BF17 genannt)
    Voraussetzungen eines Begleiters:
    • Mindestalter: 30 Jahre
    • Mind. 5 Jahre Führerschein Klasse B/BE
    • Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
    Nach bestandener Fahrprüfung wird eine Prüfbescheinigung - kein Führerschein (!) - ausgehändigt. Dieses Dokument erlaubt das Fahren innerhalb Deutschlands mit namentlich genannten Begleitern. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres berechtigt diese Bescheinigung maximal weitere 3 Monate zum Fahren (nur) auf deutschen Straßen (dann auch ohne Begleitung).
    Tipp: Führerschein rechtzeitig beantragen und abholen beim zuständigen Straßenverkehrsamt.
  • Mindestalter 18 Jahre ohne Begleiter

Klasse B erlaubt auch das Fahren mit Anhänger, sofern der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von max. 750 kg aufweist.

Wenn der Anhänger zwar 750 kg zulässige Gesamtmasse überschreitet, jedoch die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg, ist das Fahren ebenfalls erlaubt.

Klasse BEKlasse BE

  • Kombination aus Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.
  • Voraussetzung: Klasse B bzw. BF17
  • Der Erwerb der Klasse BE ist auch später jederzeit ohne eine weitere Theorieprüfung möglich.

Schon gewusst?

Die Klasse B schließt unter anderem auch die Klasse M ein (also z.B. auch Roller bis 50 cm3 und bis 45 km/h).

Viel Spaß beim Rollerfahren! (Mit 17 auch ohne Begleiter)

Mit Klasse B stehen weitere Möglichkeiten offen. Nähere Infos dazu gibt's in unserer Fahrschule.

Klasse MKlasse M

  • Kleinkrafträder (auch Fahrräder mit Hilfsmotor) bis 50 cm3 und bis 45 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
  • Mindestalter 16 Jahre